Anpassung der Corona-Verordnung

Ab 27. Dezember 2G+

Ab 27. Dezember gilt die neue Coronaverordnung des Landes BW, mit der folgenden Änderung für die Gastronomie.

Für den Zutritt für die Gastronomie wurde die 2G+-Regel aktiviert. Das heißt, dass auch geimpfte Personen einen aktuellen Antigen- oder PCR-Test vorlegen müssen, außer:

  • Geboostert
  • 2x Geimpft [letzte Impfung ist nicht länger als 3 Monate zurück]
  • Genesen [Status ist nicht länger als 3 Monate zurück]
  • Personen für die keine Impfempfehlung vorliegt