Ab 27. Dezember gilt die neue Coronaverordnung des Landes BW, mit der folgenden Änderung für die Gastronomie.
Für den Zutritt für die Gastronomie wurde die 2G+-Regel aktiviert. Das heißt, dass auch geimpfte Personen einen aktuellen Antigen- oder PCR-Test vorlegen müssen, außer: